Knut C. Reiser COMPLIANCE Consulting
TRANSPARENZ-
REGISTER-SERVICE
BERATUNG
transparenzregister
Transparenzregister-
Eintragung leicht ge-
macht
Wir entlasten Sie von Bürokratieaufgaben rund
um das Transparenzregister und übernehmen
Aufgaben rund um Nutzung, Vorbereitung, Ein-
tragung und Pflege Ihrer Transparenzregister-
angaben. Unser Service schafft
Rechtssicherheit und schützt vor fehlenden
oder fehlerhaften Angaben. Mit unserer Unter-
stützung können Sie sicher sein, alle gesetzli-
chen Pflichten korrekt erfüllt zu haben - so
können Bußgelder und Sanktionen aktiv vermie-
den werden.
Unser Transparenzregister-Service
umfasst
•
Partnercheck im öffentlichen Register (z.B.
Handelsregister)
•
Korrekte Transparenzregister-Eintragung
•
Transparenzregister-Beratung
•
Sanktionsschutz
•
Sonderfallbetreuung & Trouble Shooting
Experte TRANSPARENZREGISTER
Durch regelmäßige Fortbildungen bin ich stets
auf der Höhe der Zeit und berate zu Fragen
rund um das Transparenzregister, seiner Ausle-
gung und die notwendigen Eintragungen.
Serviceorientiert und passend zu Ihrem indivi-
duellen Bedarf erhalten Sie Online-Schulungen,
damit zuständige Teammitglieder die korrekte
Behandlung des Registers zuverlässig ausfüh-
ren können. Wenn gewünscht, übernehme ich
als externer Experte die komplette Abwicklung
für Sie.
Mehr zu meiner Compliance Beratung finden
Sie unter www.compliance-consulting.com
KNUT C. REISER
COMPLIANCE CONSULTING
TRANSPARENZ-
REGISTER-
EINTRAGUNG
Beratung und Umsetzung
Umfassende Beratung zu allen notwendigen
Verpflichtungen rund um das Transparenzre-
gister. Mit unserer professionellen Unterstüt-
zung gelingt die Umstellung des bisherigen
Auffangregisters auf ein Vollregister garantiert
fehlerfrei.
+49 (0) 163 36 40 509
Transparenz-
register
Grundlagen
Das Transparenzregister soll dazu dienen,
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu
verhindern und setzt die 4. EU-Geldwäsche-
Richtlinie 2015/849 in Deutschland um. Die ge-
setzlichen Grundlagen stehen in den §§ 18 ff.
GwG, der Transparenzregistereinsichtnahme-
verordnung (TrEinV), der Transparenzregister-
gebührenverordnung, der
Transparenzregisterbeleihungsverordnung
(TBelV), der Transparenzregister-datenüber-
mittlungsverordnung (TrDüV) sowie der Index-
datenübermittlungsverordnung (IDÜV).
Wirtschaftlich Berechtigter
Die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten
zählt zu den ersten Fehlerquellen bei der korrek-
ten Meldung an das Transparenzregister. Wir
kennen die Fallstricke und ermitteln den wirt-
schaftlich Berechtigten für Ihr Unternehmen
oder Ihre Personengesellschaft, um Bußgelder
oder Sanktionen durch eine falsche Meldung zu
verhindern.
Wer muss sich ins
Transparenzregister eintragen?
•
Juristische Personen des Privatrechts (z.B.
GmbH, AG) und eingetragene Personen-
gesellschaften (z.B. KG, GmbH & Co. KG)
•
Rechtsfähige Stiftungen
•
Eingetragene Vereine
•
Trusts
•
Nichtrechtsfähige Stiftungen, wenn der
Stiftungszweck aus Sicht des Stifters ei-
gennützig ist
•
Rechtsgestaltungen, die solchen Stiftun-
gen in ihrer Struktur und Funktion ent-
sprechen.
Was passiert bei Versäumnissen
oder Verstößen?
Für Ordnungswidrigkeiten kann das Bundesver-
waltungsamt (BVA) als zuständige Verwal-
tungsbehörde empfindliche Strafen bis zu
100.000 Euro verhängen.
Transparenzregister für GmbHs
Wir kümmern uns für Sie um die Umsetzung
der 4. EU-Geldwäscherichtlinie, die eben
auch die verpflichtende Eintragung Ihres
Unternehmens bzw. Ihrer Unternehmen ins
Transparenzregister umfasst.
Knut C. Reiser
COMPLIANCE CONSULTING GMBH
Diplom-Ökonom, Bankkaufmann und
Unternehmensberater
•
Beratung Transparenzregister
•
Meldung Transparenzregister
•
Transparenzregister-Service
•
Transparenzregister-Eintragung
•
Sanktionsschutz Transparenzregister
•
Compliance Beratung
für Personengesellschaften und
juristische Personen
Passgenaue Leistungspakete
Mit unseren passgenauen Transparenzregister-
services können Sie zwischen drei Dienstleis-
tungspaketen wählen, damit Sie Ihren
individuellen Beratungsbedarf optimal abdecken
können.
FAQ Transparenzregister
Sie erhalten einen Überblick über die wesentli-
chen Punkte zum Transparenzregister – so sind
Sie gut informiert und können Ihren Handlungs-
spielraum nach eigenen Wünschen mit uns ge-
stalten.
BASISPAKET
1.
Virtuelle Ersteinführung zu
Pflichten im Online-Termin
(Dauer 15 Minuten)
2.
Übermittlung Kurzpräsenta-
tion zu den wesentlichen
Eckpunkten
•
wie Sie den wirtschaftlich
Berechtigten selbst ermit-
teln
•
wie Sie sich selbst beim
Transparenzregister an-
melden
•
wie Sie die Daten zum
wirtschaftlich Berechtig-
ten übermitteln
KOMFORTPAKET
1.
Virtuelle Ersteinführung zu
Pflichten im Online-Termin
(Dauer 15 Minuten)
2.
Übermittlung Kurzpräsenta-
tion zu den wesentlichen Eck-
punkten
•
wie Sie den wirtschaftlich
Berechtigten selbst ermit-
teln
•
wie Sie sich selbst beim
Transparenzregister an-
melden
•
wie Sie die Daten zum wirt-
schaftlich Berechtigten
übermitteln
3.
Telefonische Hotline für Fra-
gen zur Ermittlung des wirt-
schaftlich Berechtigten und
zur eigenständigen, techni-
schen Erfassung der Daten
im Transparenzregister
PREMIUMPAKET *
1.
Virtuelle Ersteinführung zu
Pflichten im Online-Termin
(Dauer 15 Minuten)
2.
Abfrage der Eigentumsver-
hältnisse durch
•
technische Abfrage durch
uns
•
Abgleich mit Ihren Unter-
lagen
3.
Ermittlung des wirtschaftlich
Berechtigten anhand dieser
Informationen
4.
Erstellung Übersicht der wirt-
schaftlich Berechtigten mit
Meldedaten (Informationen
gem. § 19 GwG werden zu-
sammen mit dem Mandan-
ten erhoben)
5.
Mandant gibt die Informatio-
nen per E-Mail frei
6.
Anmeldung zum Transpa-
renzregister auf Grundlage
einer Mandatsvereinbarung
7.
Technische Übermittlung der
Daten auf
www.transparenzregister.de
* Wir bieten Ihnen einen Aktualisierungsser-
vice bei Änderungen und binden Sie komfor-
tabel und kundenorientiert in Ihre
Mitwirkungspflicht ein. Dieser Service ist
beim Premiumpaket im 1. Jahr in der einmali-
gen Registrierungsgebühr inkludiert, danach
erfolgt die Abrechnung über ein jährliches
Abonnement, das bis zu zwei Aktualisierun-
gen p.a. umfasst.
Knut C. Reiser -
compliance
ConsultING GMBH
Compliance-Berater mit Erfahrung
Als studierter Diplom-Ökonom, gelernter
Bankkaufmann und mehrjähriger Chief
Compliance Officer sowie
Geldwäschebeauftragter der Mercedes-Benz
Bank kenne ich die Arbeitsrealitäten in Banken,
Versicherungen und Unternehmen aus
eigener Erfahrung und aus allen Perspektiven.
Praxisnahe Beratung und flexible Lö-
sungen
In meiner jetzigen Selbstständigkeit profitiere
ich davon sehr, denn zusammen mit meinen
diversen Stationen aus der prüfungsnahen
Beratung bei KPMG und der IT-Beratung bei
SopraSteria erweiterte dies meinen Horizont
mit Fachwissen und flexiblem Denken aus
unterschiedlichen Blickwinkeln.
Compliance mit Leidenschaft
Das Thema Compliance kristallisierte sich
schnell als meine besondere Leidenschaft
heraus, bei der ich mein Interesse an der
Finanzwirtschaft mit der Komponente des
Rechtswesens verbinde. Mich reizt besonders,
für meine Kunden die optimale Balance aus
Budget, Anforderungen und Umsetzbarkeit zu
finden. Wichtig sind mir Ehrlichkeit, Aufrichtigkeit
sowie Integrität, die auf Menschenkenntnis trifft,
gepaart mit gesunder Skepsis.
Knut C. Reiser Compliance Consulting GmbH
+49 (0) 163 36 40 509
Passend zum jeweiligen Kenntnisstand und Ka-
pazitätsvermögen können Sie aus drei Service-
paketen wählen. Selbstverständlich sind weitere
individuelle Absprachen möglich. Unkompliziert,
verständlich und preisbewusst werden Sie be-
darfsgerecht unterstützt. Diese Pakete enthal-
ten Online-Schulungen und -Beratungen über
Microsoft Teams - die Bezahlung erfolgt über
Paypal oder Vorkasse.
TRANSPARENZ-
REGISTER-
SERVICEPAKETE
+49 (0) 7141 4737059
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