Knut C. Reiser COMPLIANCE Consulting

TRANSPARENZREGISTER-SERVICE

BERATUNG transparenzregister
Transparenzregister-Eintragung leicht gemacht
Wir entlasten Sie von Bürokratieaufgaben rund um das Transparenzregister und übernehmen Aufgaben rund um Nutzung, Vorbereitung, Eintragung und Pflege Ihrer Transparenzregisterangaben. Unser Service schafft Rechtssicherheit und schützt vor fehlenden oder fehlerhaften Angaben. Mit unserer Unterstützung können Sie sicher sein, alle gesetzlichen Pflichten korrekt erfüllt zu haben - so können Bußgelder und Sanktionen aktiv ver- mieden werden.

Unser Transparenzregister-Service umfasst

Partnercheck im öffentlichen Register (z.B. Handelsregister) Korrekte Transparenzregister-Eintragung Transparenzregister-Beratung Sanktionsschutz Sonderfallbetreuung & Trouble Shooting
+49 (0) 163 36 40 509
Experte TRANSPARENZREGISTER
Durch regelmäßige Fortbildungen bin ich stets auf der Höhe der Zeit und berate zu Fragen rund um das Transparenzregister, seiner Auslegung und die notwendigen Eintragungen. Serviceorientiert und passend zu Ihrem individuel- len Bedarf erhalten Sie Online-Schulungen, damit zuständige Teammitglieder die korrekte Behand- lung des Registers zuverlässig ausführen können. Wenn gewünscht, übernehme ich als externer Ex- perte die komplette Abwicklung für Sie. Mehr zu meiner Compliance Beratung finden Sie unter www.compliance-consulting.com
KNUT C. REISER COMPLIANCE CONSULTING
TRANSPARENZREGISTER-EINTRAGUNG

Beratung und Umsetzung

Umfassende Beratung zu allen notwendigen Ver- pflichtungen rund um das Transparenzregister. Mit unserer professionellen Unterstützung gelingt die Umstellung des bisherigen Auffangregisters auf ein Vollregister garantiert fehlerfrei.
+49 (0) 163 36 40 509
Transparenzregister
Grundlagen
Das Transparenzregister soll dazu dienen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ver- hindern und setzt die 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie 2015/849 in Deutschland um. Die gesetzlichen Grundlagen stehen in den §§ 18 ff. GwG, der Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung (TrEinV), der Transparenzregistergebührenverord- nung, der Transparenzregisterbeleihungsverord- nung (TBelV), der Transparenzregister- datenübermittlungsverordnung (TrDüV) sowie der Indexdatenübermittlungsverordnung (IDÜV).
Wirtschaftlich Berechtigter
Die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten zählt zu den ersten Fehlerquellen bei der korrek- ten Meldung an das Transparenzregister. Wir ken- nen die Fallstricke und ermitteln den wirtschaftlich Berechtigten für Ihr Unternehmen oder Ihre Personengesellschaft, um Bußgelder oder Sanktionen durch eine falsche Meldung zu verhindern.
Wer muss sich ins Transparenzregister eintragen?
Juristische Personen des Privatrechts (z.B. GmbH, AG) und eingetragene Personenge- sellschaften (z.B. KG, GmbH & Co. KG) Rechtsfähige Stiftungen Eingetragene Vereine Trusts Nichtrechtsfähige Stiftungen, wenn der Stif- tungszweck aus Sicht des Stifters eigennüt- zig ist Rechtsgestaltungen, die solchen Stiftungen in ihrer Struktur und Funktion entsprechen.
Was passiert bei Versäumnissen oder Verstößen?
Für Ordnungswidrigkeiten kann das Bundesver- waltungsamt (BVA) als zuständige Verwaltungs- behörde empfindliche Strafen bis zu 100.000 Euro verhängen.

Transparenzregister für GmbHs

Wir kümmern uns für Sie um die Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie, die eben auch die verpflichtende Eintragung Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Unternehmen ins Transparenzregister umfasst.
KONTAKT
KONTAKT
KONTAKT
SCHWERPUNKTE
Knut C. Reiser COMPLIANCE CONSULTING GMBH Diplom-Ökonom, Bankkaufmann und Unternehmensberater
+49 (0) 163 36 40 509
KONTAKT
für Personengesellschaften und juristische Personen

Passgenaue Leistungspakete

Mit unseren passgenauen Transparenzregister- services können Sie zwischen drei Dienstleis- tungspaketen wählen, damit Sie Ihren individuellen Beratungsbedarf optimal abdecken können.

FAQ Transparenzregister

Sie erhalten einen Überblick über die wesentli- chen Punkte zum Transparenzregister – so sind Sie gut informiert und können Ihren Handlungs- spielraum nach eigenen Wünschen mit uns ge- stalten.

BASISPAKET

1.

Virtuelle Ersteinführung zu

Pflichten im Online-Termin

(Dauer 15 Minuten)

2.

Übermittlung Kurzpräsenta-

tion zu den wesentlichen

Eckpunkten

wie Sie den wirtschaftlich

Berechtigten selbst ermit-

teln

wie Sie sich selbst beim

Transparenzregister an-

melden

wie Sie die Daten zum

wirtschaftlich Berechtig-

ten übermitteln

TRANSPARENZREGISTER-servicepakete

KOMFORTPAKET

1.

Virtuelle Ersteinführung zu

Pflichten im Online-Termin

(Dauer 15 Minuten)

2.

Übermittlung Kurzpräsenta-

tion zu den wesentlichen Eck-

punkten

wie Sie den wirtschaftlich

Berechtigten selbst ermit-

teln

wie Sie sich selbst beim

Transparenzregister an-

melden

wie Sie die Daten zum wirt-

schaftlich Berechtigten

übermitteln

3.

Telefonische Hotline für Fra-

gen zur Ermittlung des wirt-

schaftlich Berechtigten und

zur eigenständigen, techni-

schen Erfassung der Daten

im Transparenzregister

PREMIUMPAKET *

1.

Virtuelle Ersteinführung zu

Pflichten im Online-Termin

(Dauer 15 Minuten)

2.

Abfrage der Eigentumsver-

hältnisse durch

technische Abfrage durch

uns

Abgleich mit Ihren Unterla-

gen

3.

Ermittlung des wirtschaftlich

Berechtigten anhand dieser

Informationen

4.

Erstellung Übersicht der wirt-

schaftlich Berechtigten mit

Meldedaten (Informationen

gem. § 19 GwG werden zu-

sammen mit dem Mandan-

ten erhoben)

5.

Mandant gibt die Informatio-

nen per E-Mail frei

6.

Anmeldung zum Transpa-

renzregister auf Grundlage

einer Mandatsvereinbarung

7.

Technische Übermittlung der

Daten auf

www.transparenzregister.de

* Wir bieten Ihnen einen Aktualisierungsservice bei Änderun- gen und binden Sie komfortabel und kundenorientiert in Ihre Mitwirkungspflicht ein. Dieser Service ist beim Premiumpaket im 1. Jahr in der einmaligen Registrierungsgebühr inkludiert, danach erfolgt die Abrechnung über ein jährliches Abonne- ment, das bis zu zwei Aktualisierungen p.a. umfasst.
Knut C. Reiser - compliance ConsultING GMBH

Compliance-Berater mit Erfahrung

Als studierter Diplom-Ökonom, gelernter Bankkaufmann und mehrjähriger Chief Compliance Officer sowie Geldwäschebeauftragter der Mercedes-Benz Bank kenne ich die Arbeitsrealitäten in Banken, Versicherungen und Unternehmen aus eigener Erfahrung und aus allen Perspektiven.

Praxisnahe Beratung und flexible Lösungen

In meiner jetzigen Selbstständigkeit profitiere ich davon sehr, denn zusammen mit meinen diversen Stationen aus der prüfungsnahen Beratung bei KPMG und der IT- Beratung bei SopraSteria erweiterte dies meinen Horizont mit Fachwissen und flexiblem Denken aus unterschiedlichen Blickwinkeln.

Compliance mit Leidenschaft

Das Thema Compliance kristallisierte sich schnell als meine besondere Leidenschaft heraus, bei der ich mein Interesse an der Finanzwirtschaft mit der Komponente des Rechtswesens verbinde. Mich reizt besonders, für meine Kunden die optimale Balance aus Budget, Anforderungen und Umsetzbarkeit zu finden. Wichtig sind mir Ehrlichkeit, Aufrichtigkeit sowie Integrität, die auf Menschenkenntnis trifft, gepaart mit gesunder Skepsis.
Knut C. Reiser Compliance Consulting GmbH
+49 (0) 163 36 40 509
Passend zum jeweiligen Kenntnisstand und Kapazitätsvermögen können Sie aus drei Servicepaketen wählen. Selbstverständlich sind weitere individuelle Absprachen möglich. Unkompliziert, verständlich und preisbewusst werden Sie bedarfsgerecht unterstützt. Diese Pakete enthalten Online-Schulungen und -Beratungen über Mi- crosoft Teams - die Bezahlung erfolgt über Paypal oder Vorkasse.
KONTAKT
+49 (0) 7141 4737059
+49 (0) 7141 4737059
Knut C. Reiser COMPLIANCE Consulting

TRANSPARENZ-

REGISTER-SERVICE

BERATUNG transparenzregister
Transparenzregister- Eintragung leicht ge- macht
Wir entlasten Sie von Bürokratieaufgaben rund um das Transparenzregister und übernehmen Aufgaben rund um Nutzung, Vorbereitung, Ein- tragung und Pflege Ihrer Transparenzregister- angaben. Unser Service schafft Rechtssicherheit und schützt vor fehlenden oder fehlerhaften Angaben. Mit unserer Unter- stützung können Sie sicher sein, alle gesetzli- chen Pflichten korrekt erfüllt zu haben - so können Bußgelder und Sanktionen aktiv vermie- den werden.

Unser Transparenzregister-Service

umfasst

Partnercheck im öffentlichen Register (z.B. Handelsregister) Korrekte Transparenzregister-Eintragung Transparenzregister-Beratung Sanktionsschutz Sonderfallbetreuung & Trouble Shooting
Experte TRANSPARENZREGISTER
Durch regelmäßige Fortbildungen bin ich stets auf der Höhe der Zeit und berate zu Fragen rund um das Transparenzregister, seiner Ausle- gung und die notwendigen Eintragungen. Serviceorientiert und passend zu Ihrem indivi- duellen Bedarf erhalten Sie Online-Schulungen, damit zuständige Teammitglieder die korrekte Behandlung des Registers zuverlässig ausfüh- ren können. Wenn gewünscht, übernehme ich als externer Experte die komplette Abwicklung für Sie. Mehr zu meiner Compliance Beratung finden Sie unter www.compliance-consulting.com
KNUT C. REISER COMPLIANCE CONSULTING
TRANSPARENZ- REGISTER- EINTRAGUNG

Beratung und Umsetzung

Umfassende Beratung zu allen notwendigen Verpflichtungen rund um das Transparenzre- gister. Mit unserer professionellen Unterstüt- zung gelingt die Umstellung des bisherigen Auffangregisters auf ein Vollregister garantiert fehlerfrei.
+49 (0) 163 36 40 509
Transparenz- register
Grundlagen
Das Transparenzregister soll dazu dienen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern und setzt die 4. EU-Geldwäsche- Richtlinie 2015/849 in Deutschland um. Die ge- setzlichen Grundlagen stehen in den §§ 18 ff. GwG, der Transparenzregistereinsichtnahme- verordnung (TrEinV), der Transparenzregis- tergebührenverordnung, der Transparenzregisterbeleihungsverordnung (TBelV), der Transparenzregister-datenüber- mittlungsverordnung (TrDüV) sowie der In- dexdatenübermittlungsverordnung (IDÜV).
Wirtschaftlich Berechtigter
Die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten zählt zu den ersten Fehlerquellen bei der korrek- ten Meldung an das Transparenzregister. Wir kennen die Fallstricke und ermitteln den wirt- schaftlich Berechtigten für Ihr Unternehmen oder Ihre Personengesellschaft, um Bußgelder oder Sanktionen durch eine falsche Meldung zu verhindern.
Wer muss sich ins Transparenzregister eintragen?
Juristische Personen des Privatrechts (z.B. GmbH, AG) und eingetragene Personen- gesellschaften (z.B. KG, GmbH & Co. KG) Rechtsfähige Stiftungen Eingetragene Vereine Trusts Nichtrechtsfähige Stiftungen, wenn der Stiftungszweck aus Sicht des Stifters ei- gennützig ist Rechtsgestaltungen, die solchen Stiftun- gen in ihrer Struktur und Funktion ent- sprechen.
Was passiert bei Versäumnissen oder Verstößen?
Für Ordnungswidrigkeiten kann das Bundesver- waltungsamt (BVA) als zuständige Verwal- tungsbehörde empfindliche Strafen bis zu 100.000 Euro verhängen.

Transparenzregister für GmbHs

Wir kümmern uns für Sie um die Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie, die eben auch die verpflichtende Eintragung Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Unternehmen ins Transparenzregister umfasst.
KONTAKT KONTAKT
KONTAKT
SCHWERPUNKTE
Knut C. Reiser COMPLIANCE CONSULTING GMBH Diplom-Ökonom, Bankkaufmann und Unternehmensberater
+49 (0) 163 40 509
Beratung Transparenzregister Meldung Transparenzregister Transparenzregister-Service Transparenzregister-Eintragung Sanktionsschutz Transparenzregister Compliance Beratung
KONTAKT
für Personengesellschaften und juristische Personen

Passgenaue Leistungspakete

Mit unseren passgenauen Transparenzregister- services können Sie zwischen drei Dienstleis- tungspaketen wählen, damit Sie Ihren individuellen Beratungsbedarf optimal abdecken können.

FAQ Transparenzregister

Sie erhalten einen Überblick über die wesentli- chen Punkte zum Transparenzregister – so sind Sie gut informiert und können Ihren Handlungs- spielraum nach eigenen Wünschen mit uns ge- stalten.

BASISPAKET

1.

Virtuelle Ersteinführung zu

Pflichten im Online-Termin

(Dauer 15 Minuten)

2.

Übermittlung Kurzpräsenta-

tion zu den wesentlichen

Eckpunkten

wie Sie den wirtschaftlich

Berechtigten selbst ermit-

teln

wie Sie sich selbst beim

Transparenzregister an-

melden

wie Sie die Daten zum

wirtschaftlich Berechtig-

ten übermitteln

KOMFORTPAKET

1.

Virtuelle Ersteinführung zu

Pflichten im Online-Termin

(Dauer 15 Minuten)

2.

Übermittlung Kurzpräsenta-

tion zu den wesentlichen Eck-

punkten

wie Sie den wirtschaftlich

Berechtigten selbst ermit-

teln

wie Sie sich selbst beim

Transparenzregister an-

melden

wie Sie die Daten zum wirt-

schaftlich Berechtigten

übermitteln

3.

Telefonische Hotline für Fra-

gen zur Ermittlung des wirt-

schaftlich Berechtigten und

zur eigenständigen, techni-

schen Erfassung der Daten

im Transparenzregister

PREMIUMPAKET *

1.

Virtuelle Ersteinführung zu

Pflichten im Online-Termin

(Dauer 15 Minuten)

2.

Abfrage der Eigentumsver-

hältnisse durch

technische Abfrage durch

uns

Abgleich mit Ihren Unterla-

gen

3.

Ermittlung des wirtschaftlich

Berechtigten anhand dieser

Informationen

4.

Erstellung Übersicht der wirt-

schaftlich Berechtigten mit

Meldedaten (Informationen

gem. § 19 GwG werden zu-

sammen mit dem Mandan-

ten erhoben)

5.

Mandant gibt die Informatio-

nen per E-Mail frei

6.

Anmeldung zum Transpa-

renzregister auf Grundlage

einer Mandatsvereinbarung

7.

Technische Übermittlung der

Daten auf

www.transparenzregister.de

* Wir bieten Ihnen einen Aktualisierungsser- vice bei Änderungen und binden Sie komfor- tabel und kundenorientiert in Ihre Mitwirkungspflicht ein. Dieser Service ist beim Premiumpaket im 1. Jahr in der einmali- gen Registrierungsgebühr inkludiert, danach erfolgt die Abrechnung über ein jährliches Abonnement, das bis zu zwei Aktualisierun- gen p.a. umfasst.
Knut C. Reiser - compliance ConsultING GMBH

Compliance-Berater mit Erfahrung

Als studierter Diplom-Ökonom, gelernter Bankkaufmann und mehrjähriger Chief Compliance Officer sowie Geldwäschebeauftragter der Mercedes-Benz Bank kenne ich die Arbeitsrealitäten in Banken, Versicherungen und Unternehmen aus eigener Erfahrung und aus allen Perspektiven.

Praxisnahe Beratung und flexible Lö-

sungen

In meiner jetzigen Selbstständigkeit profitiere ich davon sehr, denn zusammen mit meinen diversen Stationen aus der prüfungsnahen Beratung bei KPMG und der IT-Beratung bei SopraSteria erweiterte dies meinen Horizont mit Fachwissen und flexiblem Denken aus unterschiedlichen Blickwinkeln.

Compliance mit Leidenschaft

Das Thema Compliance kristallisierte sich schnell als meine besondere Leidenschaft heraus, bei der ich mein Interesse an der Finanzwirtschaft mit der Komponente des Rechtswesens verbinde. Mich reizt besonders, für meine Kunden die optimale Balance aus Budget, Anforderungen und Umsetzbarkeit zu finden. Wichtig sind mir Ehrlichkeit, Aufrichtigkeit sowie Integrität, die auf Menschenkenntnis trifft, gepaart mit gesunder Skepsis.
Knut C. Reiser Compliance Consulting GmbH
+49 (0) 163 36 40 509
Passend zum jeweiligen Kenntnisstand und Ka- pazitätsvermögen können Sie aus drei Service- paketen wählen. Selbstverständlich sind weitere individuelle Absprachen möglich. Unkompliziert, verständlich und preisbewusst werden Sie be- darfsgerecht unterstützt. Diese Pakete enthal- ten Online-Schulungen und -Beratungen über Microsoft Teams - die Bezahlung erfolgt über Paypal oder Vorkasse.
KONTAKT
TRANSPARENZ- REGISTER- SERVICEPAKETE
+49 (0) 7141 4737059
+49 (0) 7141 4737059